Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische
Person werden, die mindestens einen Genossenschaftsanteil mit einem
Nennwert von Fr. 300.- erwirbt.
Personen, die bei einem öffentlich rechtlichen Betrieb, insbesondere
bei der Schweizerischen Bundesbahn (SBB, CFF, FFS) angestellt sind,
können bei der Aufnahme bevorzugt werden.
Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt.
Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung
und eines Beschlusses des Vorstandes. Der Vorstand beschliesst endgültig
über die Aufnahme und kann diese ohne Angabe von Gründen
verweigern.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der vollständigen Einzahlung
der gezeichneten Genossenschaftsanteile und einer Eintrittsgebühr
von 50.- Fr.
Anteilscheine
Mitglieder, die eine Wohnung mieten möchten,
müssen sich am Kapital der Genossenschaft beteiligen. Der
Anteil beträgt zur Zeit einheitlich Fr. 2,400.-, unabhängig
von der Wohnungsgrösse. Die Anteile werden nicht verzinst
und nach dem Austritt aus der Genossenschaft zurückbezahlt.
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