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Donnerstag, 23. Februar 2012  

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die mindestens einen Genossenschaftsanteil mit einem Nennwert von Fr. 300.- erwirbt.


Personen, die bei einem öffentlich rechtlichen Betrieb, insbesondere bei der Schweizerischen Bundesbahn (SBB, CFF, FFS) angestellt sind, können bei der Aufnahme bevorzugt werden.


Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt.


Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung und eines Beschlusses des Vorstandes. Der Vorstand beschliesst endgültig über die Aufnahme und kann diese ohne Angabe von Gründen verweigern.


Die Mitgliedschaft beginnt mit der vollständigen Einzahlung der gezeichneten Genossenschaftsanteile und einer Eintrittsgebühr von 50.- Fr.

Anteilscheine

Mitglieder, die eine Wohnung mieten möchten, müssen sich am Kapital der Genossenschaft beteiligen. Der Anteil beträgt zur Zeit einheitlich Fr. 2,400.-, unabhängig von der Wohnungsgrösse. Die Anteile werden nicht verzinst und nach dem Austritt aus der Genossenschaft zurückbezahlt.

 
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